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Verlust der ABE

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Erlöschen der Betriebserlaubnis
ein oft unterschätztes Problem

Wir haben hier nun an einigen Stellen versucht darzustellen, dass es schwierig ist, gute Angebote von schlechten zu unterscheiden. Letztlich sind aber alle Marktteilnehmer, wie Handel, Werkstatt und auch der mündige Endverbraucher angehalten, sich eigenständig über mögliche Folgen zu informieren. In Bezug auf die Themen "reparierte VNT-Turbolader", Nachbau, Kopien dürften eigentlich schon die Hinweise der Hersteller selbst genügen, um umfassend informiert zu haben. Ein weiterer wichtiger Punkt ist sicher die Frage hinsichtlich der  Betriebserlaubnis, bzw. zu deren Erlöschen.  Wichtige Informationen werden hier oft beim Angebot nicht mit genannt!. Was machen Sie, wenn Ihre Versicherung z.B. im Schadensfall feststellt, dass Sie ihr Fahrzeug ohne Betriebserlaubnis betrieben haben, weil diese infolge Einbau eines nicht-normkonformen Turboladers erloschen ist? 

Lage aus Sicht des TÜV Rheinland:

Ein Turbolader, welcher dazu dient, den Motor eines Fahrzeuges mit Verbrennungsluft zu versorgen, gehört zu den leistungs-, verbrauchs- und abgasrelevanten Bauteilen. 

Bei PKW und leichten LKW wird das Abgasverhalten im Rahmen der Typgenehmigung eines Fahrzeuges nach EU-Vorschrift festgestellt und bei Einhaltung dieser Vorschriften (derzeit EU(VO) 715-2007 - Euro 5) die Typgenehmigung erteilt. Entsprechend verhält es sich mit dem Thema Motorleistung und Kraftstoffverbrauch/CO2.

Im Rahmen der Fahrzeug-Typgenehmigungen werden alle abgasrelevanten Bauteile erfasst (Aufbau, Typ, Kennzeichnung) und in den Typgenehmigungsunterlagen, welche die Genehmigungsbehörde (z.B. KBA) ausstellt, aufgeführt. 

Der Fahrzeughersteller kann somit in seine Fahrzeuge nur diese Bauteile einbauen - will er alternative Bauteile einbauen, so müssen diese die gleiche Prüfung durchlaufen. Nur bei Einbau von im Rahmen der Fahrzeug-Typprüfung erfassten und geprüften Teilen ist die Typgenehmigung des Fahrzeugs wirksam. Der Fahrzeughersteller ist auch hier in der Pflicht nur genehmigte Bauteile als Ersatzteil anzubieten!

Bei Einbau von nicht genehmigten, abgasrelevanten Bauteilen erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeuges, da sich das Abgasverhalten ändern kann.

Die einzige Möglichkeit abgasrelevante Bauteile eines nicht im Rahmen der Fahrzeug-Typgenehmigung mit genehmigten Typs als Ersatzteil auf den Markt zu bringen wäre die Erlangung einer Allgemeinen Betriebserlaubnis oder EG/ECE-Genehmigung für Austauschteile. Dies ist jedoch lediglich für wenige abgasrelevante Bauteile standardmäßig möglich, wie z.B. für Katalysatoren und Partikelfilter, für deren Prüfung und Genehmigung eine entsprechende EU-Vorschrift existiert. Bei Turboladern ist eine solche Vorschrift nicht vorhanden und müsste von der EU oder der Genehmigungsbehörde erst erstellt werden. 

In Bezug auf VTG-/VNT-Turbolader erscheint uns bezüglich deren Instandsetzung - schon deshalb, dass seitens der Serienhersteller weder Ersatzteile noch Prüfverfahren hinsichtlich der MinFlow-Kalibrierung angeboten werden - der Hinweis des TÜV Rheinland wichtig: 

Auch bei Veränderungen eines abgasrelevanten Bauteils am Straßenfahrzeug erlischt die Betriebserlaubnis und könnte lediglich über den Nachweis der Einhaltung der geltenden Abgasvorschriften wieder in Kraft gesetzt werden.  Diese Abgasmessung nach EU-Vorschrift würde im Europäischen Fahrzyklus nach VO(EU)715/2007 auf einem Abgasrollenprüfstand erfolgen. 

Die Kosten liegen im Bereich von ca. 1.000 Euro/Messung je Einzelfahrzeug.

Wir raten deshalb dringen: Gehen Sie hier keine unnötigen Risiken ein. Kaufen und verbauen Sie nur Turbolader, bei denen Sie sicher sein können, dass Sie technisch wie zulassungstechnisch nur das Beste bekommen!

 

SCHLAUMEIER
 

 

 

 

Wir sind für Sie in Deutschland offizieller Distributor der folgenden Erstausrüster Turbolader Hersteller und Marken: Garrett ADVANCING MOTION , BorgWarner (KKK und SCHWITZER) sowie Mitsubishi (MHI Equipment Europe) und IHI (Ishikawajima-Harima Heavy Industries).  

proturbo concept® und TurboMeister® sind beim Deutschen Patentamt (DPMA) eingetragene Marken der Schlütter Turbolader GmbH 


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